Beitragssatz
Beitragsordnung des EDSV e.V.
§ 1 Zweck der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung gemäß § 5 (2) der Satzung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
§ 2 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen und treten zu dem Termin in Kraft, der von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Die Jahresbeiträge werden wie folgt festgelegt:
Aktive Mitglieder 75,00 €
Fördermitglieder 75,00 €
Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines jeden Jahres bis spätestens 30. Januar zu entrichten und auf das Verbandskonto zu überweisen. Der Vorstand kann zwecks Einziehung der Beiträge das Lastschriftverfahren nutzen. Bei Zahlungsverzug über einundzwanzig Tage werden Mahngebühren von 4,00 € pro Mahnung erhoben. Bei Verbandseintritt ist der Mitgliedsbeitrag bis Ende des Jahres zu entrichten. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags berechnet sich anteilig nach Monaten (5,00 € pro Monat) bis zum Ende des Jahres.
Bei Verbandsaustritt wird auf Antrag der anteilige Restbetrag bis zu einer Höhe von 30 € zurück erstattet. Weitere Rückzahlungsregelungen entscheidet der Vorstand.
Für Sportangebote (Kurse, Seminare, Workshops, Weiterbildungen, usw.) gelten gesonderte Gebühren, die der Vorstand im Einzelnen festlegt.
§ 3 Datenschutz
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.